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BVerwG, 04.05.1972 - I WB 170.71 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68
Zitiergebot
Auszug aus BVerwG, 04.05.1972 - I WB 170.71
Der in Art. 87 a Abs. 1 GG erteilte Verfassungsauftrag umfaßt auch das Gebot, das innere Gefüge der aufzustellenden Streitkräfte so zu gestalten, daß sie ihren militärischen Aufgaben gewachsen sind (vgl. BVerfG Beschluß vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 531/68). - BVerwG, 19.08.1971 - I WB 100.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.05.1972 - I WB 170.71
Denn der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ( § 7 BHO) gilt auch für die Bundeswehr und ist bei truppendienstlichen Maßnahmen zu berücksichtigen (BVerwG Beschluß vom 19. August 1971 - I WB 100/70). - BVerwG, 24.06.1970 - I WB 46.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.05.1972 - I WB 170.71
Das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Bewegungsfreiheit - Art. 2 GG - wird daher ebenso wie das der Freizügigkeit - Art. 11 GG - bereits nach der im Grundgesetz festgelegten Wehrverfassung durch die gesetzlich begründeten Pflichten der Soldaten im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes beschränkt (vgl. BDH 5, 231 ff; BVerwG Beschluß vom 24. Juni 1970 - I WB 46/70;… Lerche, Grundrechte der Soldaten, in Bettermann/Nipperdey/Scheuner Bd. IV/1, S. 490).
- BVerwG, 31.08.2000 - 4 C 8.99
Zweckbindung der Enteignung; Rückübereignung; Verteidigungszwecke; …
Um dies sicherzustellen, trifft der Gesetzgeber in § 18 Satz 1 SG die verfassungsrechtlich unbedenkliche Anordnung, dass die Soldaten grundsätzlich in Gemeinschaftsunterkünften zusammengefasst werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 1972 - 1 WB 170.71 - NZWehrr 1973, 68).